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            <title>Mitgliederversammlung: Alles</title>
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                <title>Mitgliederversammlung: Alles</title>
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                        <title>A3: Wohnen in der wachsenden Stadt: bezahlbar, vielfältig und ökologisch</title>
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                        <author>AG Stadtentwicklung und Mobilität (beschlossen am: 16.03.2017)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bezahlbares Wohnen ist in der wachsenden Stadt Leipzig eine zentrale Herausforderung. Im Zusammenhang mit dem Bevölkerungszuwachs und auch aufgrund von Immobilienpreispekulationen sind beim Verkauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen oft drastische Preissprünge zu verzeichnen, die sich letztlich auch auf die Mieten auswirken. Bereits jetzt sind in attraktiven Lagen die Mieten für einkommensschwächere Menschen unerschwinglich. Seit Jahren sinkt die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte Sozialwohnungen) auch in Leipzig. Das jüngst veröffentlichte Wohnungsmarktmonitoring der Stadt Leipzig weist alarmierende Zahlen auf.Die Angebotsmieten steigen in allen Quartieren kontinuierlich. Die durchschnittliche Angebotskaltmiete liegt mittlerweile bei über 6 EUR/qm, in innenstadtnahen Bereichen bei 7,50 EUR/qm, im Neubau bei 10 EUR/qm. Angesichts eines marktaktiven Leerstands von nur noch 3% und von Mieten, die stärker steigen als die Einkommen, steht der Wohnungsmarkt zunehmend unter Anspannung. Bereits jetzt geben die Leipziger im Durchschnitt fast ein Drittel ihres Einkommens für Wohnen aus. Vor allem für Haushalte mit niedrigem Einkommen sind steigende Mietpreise in den Großstädten schon heute ein Problem. Bei Haushalten mit einem Einkommen unter 1.100 EUR beträgt die durchschnittliche Mietbelastung schon jetzt 48%. Auch wenn die positive Einkommensentwicklung der letzten Jahre anhalten sollte, ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft mindestens 40% der Leipziger*innen niedrige Einkommen aufweisen oder unterhalb der Armutsschwelle leben. Für sie wird bezahlbarer Wohnraum auf dem freien Markt immer weniger zu finden sein.Tendenzen zur Verdrängung einkommensarmer und sozial benachteiligter Menschen aus bestimmten Leipziger Quartieren sind bereits heute offensichtlich. Längst vollzieht sich eine soziale Entmischung, die sich an Sozialstatistiken und Gymnasialzugangsquoten der einzelnen Stadtteile ablesen lest. Die verfügbaren und geeigneten wohnungspolitischen Instrumente müssen schnell und konsequent angewendet werden, um einen angespannten Wohnungsmarkt zu vermeiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Entwicklung droht sich in den nächsten Jahren zu verschärfen. Bei einem anhaltenden jährlichen Zuzug von über 10.000 – 15.000 zusätzlichen Einwohnern werden bis zum Jahr 2030 bis zu 78.000 Wohnungen zusätzlich benötigt. Um diesem Bedarf zu entsprechen, braucht es eine Verdreifachung der derzeitigen Wohnungsbaukapazitäten auf mindestens 5.000 Wohnungen jährlich, um einen angespannten Wohnungsmarkt zu vermeiden. Ein großer Teil davon kann von privaten Bauträgern im mittleren und gehobenen Preissegment realisiert werden. Aber auch dafür müssen deutlich mehr als die bisher knapp 2.000 zusätzlichen Wohnungen im Jahr fertiggestellt werden. Die Förderung privaten Wohneigentums auch für niedrige und mittlere Einkommen kann ein Beitrag zur Schaffung ausreichenden Wohnraums sein. Ein ausreichendes Angebot bezahlbarer und erst recht preisgünstiger Wohnungen ist aber allein durch private Akteure nicht zu schaffen. Denn die auf dem freien Wohnungsmarkt entstehenden Wohnungen mit Angebotsmieten über 8 EUR/qm für sanierte Wohnungen und über 10 EUR/qm für Neubauten sind nur für Leipziger*innen mit mittleren und höheren Einkommen bezahlbar. Deshalb braucht es einen starken sozialen Wohnungsbau, der für bezahlbaren Wohnraum in Leipzig sorgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN treten für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik ein. Wir wollen, dass Wohnen in Leipzig bezahlbar und sozial ist, denn das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Offenheit in unserer Stadt. Bezahlbare Mieten sind nicht zuletzt für die lokale Wirtschaft sinnvoll, weil Kaufkraft in erheblichem Umfang nicht durch hohe Mieten an Investoren und Finanzmärkte abfließt, sondern vor Ort für Dienstleistungen und Produkte ausgegeben werden kann. Wir wollen Quartiere, die lebenswert und ökologisch sind, denn das erhöht die Wohnqualität, spart Energiekosten und schützt das Klima. Wir wollen kooperativ und innovativ gestaltetes Planen, Bauen und Wohnen in Leipzig um neue und gemeinsame Lösungen für die wachsende Stadt zu gewinnen. Folgende Punkte wollen wir dafür umsetzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Mietpreissteigerungen entschieden entgegentreten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig sind wesentliche kommunalpolitische Instrumente benannt, um bereits jetzt Mietpreisentwicklungen zu dämpfen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Diese müssen jetzt entschieden genutzt werden.Da sich die Mietpreisbremse bisher als weitgehend untaugliches Instrument herausgestellt hat, ist bis zu gesetzlichen Veränderungen auf Bundesebene das bereits bewährte Instrument der Kappungsgrenzen zu nutzen. Angesichts des deutlich reduzierten wohnungsmarktaktiven Leerstands von 3,7% sind die Bedingungen erfüllt, damit die Stadt Leipzig beim Freistaat einen Antrag auf Einführung der Kappungsgrenze bei Bestandsmieten in Quartieren stellt, die von hohen Mietpreisen betroffen sind. Auf diese Weise können Bestandsmieten insbesondere im niedrigen Mietpreissegment nur noch um max. 15% innerhalb von drei Jahren erhöht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Milieuschutz durchsetzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um eine vielfältige soziale Mischung in attraktiven Lagen zu erhalten, fordern wir auf Grundlage eingehender Voruntersuchungen die Anwendung des Instruments der sozialen Erhaltungssatzung gemäß Baugesetzbuch (Milieuschutz). Mit diesem Instrument bedürfen in entsprechenden Erhaltungsgebieten alle Baumaßnahmen, die zu einer Mieterhöhung führen, einer behördlichen Genehmigung. Damit können insbesondere nicht unmittelbar notwendige Baumaßnahmen (Luxussanierungen) vermieden werden. In Verbindung mit einer Umwandlungsverordnung kann die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geprüft und ggf. verhindert werden. Darüber hinaus besitzt die Stadt in sozialen Erhaltungsgebieten bei Immobilienverkäufen ein Vorkaufsrecht zum Verkehrswert. Damit kann die Verwaltung zum einen bestimmte Investorenmodelle verhindern und auf sozial angemessene Regelungen im Kaufvertrag hinwirken. Zum anderen kann sie nach Vorbild des Münchner Modells einer genossenschaftlichen Immobilienagentur (GIMA) unter kommunaler Beteiligung das Vorkaufsrecht für eine anschließende Veräußerung an Genossenschaften und Wohnprojekte nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Sozialen Wohnungsbau ausbauen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch bei Anwendung aller verfügbaren wohnungspolitischen Instrumente drohen die Mieten der Bestandswohnungen im Schnitt deutlich zu steigen, wenn nicht in erheblichem Umfang neue Wohnungen im unteren Mietpreissegment geschaffen werden. Mit der Neuauflage eines Programms zur sozialen Wohnraumförderung durch den Freistaat Sachsen besteht die Chance, bezahlbaren und preiswerten Wohnraum zu schaffen. In Leipzig können damit ab 2017 mindestens 20 Mio. EUR/Jahr genutzt werden, um bis zu 500 Wohnungen zu fördern (je nach Wohnungsgröße). Diese Größenordnung geht am Bedarf vollkommen vorbei. Um der Marktentwicklung zu entsprechen, müssen bis 2020 1.500 zusätzliche Wohnungen jährlich im unteren Preissegment geschaffen werden. Je nach Marktentwicklung ist nach 2020 ein Bedarf von mindestens 2.500 Wohnungen auszugehen. Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Förderung des Freistaats auf jährlich mindestens 100 Mio. EUR für Leipzig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Gemeinnützigen Wohnungsbau stärken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wohnungsbauförderung durch den Freistaat Sachsen wird prinzipiell allen Bauträgern und Eigentumsformen offen stehen. Sie finanziert eine Absenkung der Miete um 3,50 EUR und sieht dafür eine Bindungsfrist von 15 Jahren vor. Das Problem: wenn diese Mietbindung ausläuft, können die Mieten wieder schrittweise steigen. Wenn der in der nächsten Zeit neu geschaffene Sozialwohnungsbestand mehr sein soll als die Förderung privater Mietwohnungsinvestitionen mit sozialer Zwischennutzung muss die Sozialbindung länger als die vorgesehenen 15 Jahre gesichert werden. Um dauerhaft preiswerten Wohnungsbestand zu schaffen und zu erhalten müssen große Teile des Wohnungsbestandes dauerhaft den Profitverwertungsinteressen des Wohnungsmarktes entzogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzliches Ziel muss die Einführung der Wohnungsgemeinnützigkeit im Bund und im Freistaat Sachsen sein. Dabei sollten Ziele, Zwecke, Grundsätze und Regeln einer gemeinnützigen Wohnungswirtschaft geregelt werden, nach denen sich Wohnungsunternehmen öffentlich auf besondere Weise gefördert werden, wenn sie sich verpflichten, dauerhafte soziale Bindungen ihres Vermögens zu ermöglichen. Auf diese Weise könnte die öffentliche Hand z.B. gemeinnützigen Unternehmen günstige Konditionen bei der Vergabe von Grundstücken gewähren und Kooperationen für Planung, Entwicklung und Qualifizierung unter den gemeinnützigen Unternehmen fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um eine langfristige und nachhaltige Stabilisierung des Wohnungsmarktes zu erreichen, wollen wir einen Vorrang der sozialen Wohnungsbauförderung für Wohnungsbauträger wie LWB, Wohnungsgenossenschaften oder Kooperativhausprojekte, die den Bau und die Unterhaltung von Wohnraum nicht mit dem Ziel der Gewinnerzielung, sondern als gemeinwohlorientierte Daseinsvorsorge betreiben. Langfristig wollen wir den Anteil der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft von derzeit 90.000 Wohnungen und einem derzeitigen Marktanteil von 27% deutlich erhöhen. Wir streben den Bau von mindestens 30.000 bezahlbaren Wohnungen in gemeinnütziger Trägerschaft an. Der Bestand gemeinnütziger Wohnungsbauträger würde sich dadurch auf 120.000 Wohneinheiten und einen Anteil von über 30% erhöhen. Angepasst an die tatsächliche Einwohnerzahl und Marktentwicklung ist langfristig ein Anteil gemeinnütziger Wohnungsträger von mindestens 40% anzustreben, wie er in Berlin verfolgt wird und in Wien bereits realisiert ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Neue Eigentümerziele für die LWB</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit verwaltet die LWB einen Bestand von 36.000 Wohnungen und hält einen Marktanteil von 10,5%. Hinsichtlich der 2017 anzupassenden Eigentümerziele fordern wir, dass die LWB diesen Anteil hält und bei der Realisierung des Sozialen Wohnungsbaus bis 2020 mindestens 250 zusätzliche Wohneinheiten jährlich durch Sanierung oder Neubau auf den Markt bringt. Ankäufe von Wohnraum sollten vorwiegend im preiswerten Segment und in Stadtteilen mit hoher Nachfrage erfolgen. Die Gemeinwohlverpflichtung ist als Gesellschaftsziel der LWB zu verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei Verstetigung des Einwohnerzuwachses sind die Eigentümerziele der LWB für die Zeit nach 2020 anzupassen. Die Vermietung soll vorrangig an besondere Bedarfsgruppen erfolgen. Um ausreichend Wohnraum zu schaffen, dessen Mieten im Rahmen der durch Alg2 bezahlten Kosten der UnterkunftKosten der Unterkunft (KdU) liegen, soll die LWB vorwiegend auf die preiswerte Sanierung von Altbaubestand sowie kostengünstigen Neubau setzen.In Abstimmung mit den Ausbauzielen anderer gemeinnütziger Wohnungsbauträger sollten die LWB bis 2030 mindestens die Hälfte des Bedarfs an sozialem Wohnungsbau realisieren. Mit einem Umfang von 15.000 zusätzlichen Wohneinheiten würde der Marktanteil der LWB auf 13% steigen. Darüber hinaus sind Instrumente der Mietermitbestimmung einzuführen sowie Wohnungsübernahme durch Mieter, ggf. mit Verwaltung durch LWB zu ermöglichen. Wir wollen gerade auch im sozialen Wohnungsbau das Bauen mit den zukünftigen Bewohner*innen erproben. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass durch Transparenz und Mitsprache Baukosten gesenkt und die Identifikation mit demWohnumfeld gestärkt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Kooperativhäuser und Genossenschaft unterstützen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen beim Ausbau des Wohnungsangebots die Vielfalt und Mischung von Wohn- und Eigentumsformen fördern. Wir machen uns für die kleinteilige Parzellierung vonBauland stark und wollen insbesondere Kollektivhausprojekte durch eine gezielte kommunale Liegenschaftspolitik stärken. Wir fordern, dass kommunale Immobilien grundsätzlich im Rahmen der Konzeptgebundenen Vergabe und vorrangig durch Erbbaurecht an gemeinnützige Wohnungsbauträger vergeben werden. Eine Genossenschaftliche Immobilienagentur kann über die Weitergabe von Grundstücken im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts hinaus auch aktiv eine Bevorratung von Grundstücken und Weitergabe an Kollektivhausprojekte betreiben. Auch die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien der LWB an gemeinnützige Wohnungsbauträger, Mietergemeinschaften und Kooperativhäuser kann ein wichtiger Beitrag sein, der zudem die Refinanzierung eigener Wohnungsbauaktivitäten der LWB unterstützen kann. Auch Genossenschaften besitzen bereits jetzt eine starke Stellung auf dem Leipziger Wohnungsmarkt. Sie sind konsequent in die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus einzubinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Wohnungsbau preiswert, ökologisch und klimafreundlich gestalten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gutes Wohnen ist mehr als die Grundversorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Wir wollen, dass der Ausbau des Wohnungsangebots mit einem schonende Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen einhergeht. Um möglichst wenig Böden zu versiegeln und viel Grün zu erhalten müssen Nachverdichtung und das Weiterbauen im Bestand klaren Vorrang vor der Siedlungserweiterung und teureren Erschließungsmaßnahmen haben. Bei der Neuerschließung haben für uns Wohnungsbauflächen Priorität, die gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sind. Im Mittelpunkt einer klimafreundlichen und zugleich mieterfreundlichen Wohnungspolitik muss eine Senkung der Energiekosten stehen. Wir wollen, dass alle entsprechenden Maßnahmen und Förderprogramme für kostengünstige energetische Gebäudesanierung, klimafreundlichen Neubau und den Einsatz erneuerbarer Energien genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Je weniger Mieter*innen durch Immobilienspekulation und reguläre Mietpreissteigerungen belastet werden, desto eher sind sie bereit für energetische Modernisierungsmaßnahmen. Gebäudesanierung darf nicht für Luxusmodernisierungen missbraucht werden, sondern muss sich durch sinkende Energiekosten auch tatsächlich für die Betroffenen auszahlen. In Sanierungsgebieten soll zusätzlich die Wohnraumförderung dafür genutzt werden, Energiesparmaßnahmen mit günstigen Mietpreis- und Belegungsbindungen zu kombinieren. Die Stadtverwaltung muss sozialverträgliche Sanierungsfahrpläne für einzelne Stadtteile erstellen und verstärkt über die vorhandenen Möglichkeiten zur Konfliktschlichtung informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen, dass der gewachsene Spielraum der Sächsischen Bauordnung genutzt wird und die Stellplatzpflicht für innerstädtische und innenstadtnahe Bauvorhaben weitgehend reduziert und nach Möglichkeit aufgehoben wird. Denn gerade im gut erschlossenen innerstädtischen Bereich braucht es keine privaten Wagen mehr, wohl aber bezahlbaren Wohnraum. Die eingesparten Kosten für innerstädtische Tiefgaragen von bis zu 30.000 EUR/Stellplatz können sich spürbar auf geringere Baukosten und Miethöhen auswirken. Durch diese Maßnahmen, aber auch Standardisierung und intelligente Planung können auch Neubauvorhaben deutlich unter 2000 EUR/qm Brutto realisiert werden. Damit können im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung Angebotsmieten in Höhe der KdU ermöglicht werden. Bei der Förderung von Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus soll deshalb darauf hingewirkt werden, dass preiswerte Neubauten bevorzugt gefördert werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das anhaltende Bevölkerungswachstum in Leipzig führt in den nächsten Jahren zu einem steigenden Bedarf an Wohnungen. Der Antrag formuliert Leitlinien für eine grüne Wohnungspolitik in Leipzig, um einem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 24 Mar 2017 10:10:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Grün macht mobil:  Verkehrswende vorantreiben, E-Mobilität sinnvoll fördern</title>
                        <link>https://grueneleipzig.antragsgruen.de/grueneleipzig/Gruen_macht_mobil__Verkehrswende_vorantreiben_E-Mobilitaet_sinnvoll_foe-32327</link>
                        <author>AG Stadtentwicklung und Mobilität, AG Wirtschaft (Volker Holzendorf / Michael Schmidt (beschlossen am: 22.01.2017)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vorfahrt für ökologische Mobilität – Fuß-, Rad- und ÖPNV-Mobilität stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir von Bündnis90/ Die Grünen in Leipzig wollen eine deutliche <span class="underline"><strong>Feinstaub-, Lärm- und Emissionsreduktion</strong></span>. Deswegen müssen wir unsere Mobilität nachhaltiger gestalten, denn ohne nachhaltige Verkehrssysteme wird es keinen effektiven Klimaschutz geben. Es geht dabei um einen Maßnahmenmix.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Folgen des Klimawandels wie auch die Grenzen fossiler Energieträger machen eine <span class="underline"><strong>Energiewende</strong></span> unverzichtbar, die eine Versorgung der Gesellschaft aus 100 % erneuerbaren Energiequellen kombiniert mit einer deutlichen Steigerung der Effizienz in der Nutzung der verfügbaren Energie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In diesem Sinne ist die <span class="underline"><strong>Verkehrswende ein umfassender Ansatz</strong></span>. Sie beschreibt den Weg weg vom ineffizienten, massenhaften und dominanten motorisierten Individualverkehr, hin zu moderner, nachhaltiger Mobilität, die verschiedene Verkehrsträger miteinander vernetzt. Diese Mobilität ist entweder muskelbetrieben oder fährt mit erneuerbarer Energien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Verkehr mit Verbrennungsmotor ist eine Ursache der Klimaerwärmung. Er ist in Leipzig für über ein Viertel des Treibhausgas-Ausstoßes verantwortlich. Zudem nimmt in Leipzig der Widerstand gegen Autoabgase zu, besonders dort, wo die Luftbelastung durch Stickoxide immens ist. In Leipzig haben nur noch Autos Zukunft, die abgasfrei sind. Dies zeigen auch politische Diskussionen zu einem kommunalen Dieselfahrverbot, wie sie derzeit in Stuttgart, Essen, Düsseldorf und anderen Städten geführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Leipzig müssen wir dabei ein besonderes Augenmerk auf die <span class="underline"><strong>urbane Mobilität</strong></span> legen. Leipzig bleibt nur lebenswert, wenn wir dabei Alternativen zum Autoverkehr anbieten. Lebenswerte Städte bieten Platz für alle, nicht nur für Autos zum Parken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Städte wie Kopenhagen, Oslo, Wien oder Helsinki sind für uns Vorbilder, wie man <span class="underline"><strong>Innenstädte vom Autoverkehr entlasten</strong></span> kann. Sie zeigen wie die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann, indem sie sich schneller, sicherer und bequemer bewegen können, ohne Lärm und Abgase zu erzeugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Individualverkehr</strong></span> ist mehr als Autoverkehr, sondern auch Fuß- oder Radverkehr. Deshalb wollen wir konsequent den Fußverkehr fördern, die Radinfrastruktur ausbauen, die Möglichkeiten des kommenden Car-Sharing Gesetzes in Leipzig nutzen und Automobile mit emissionsfreien Antrieben in bestimmten Gebieten (besonders sensiblen Bereichen innerhalb der Umweltzone) bevorzugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verkehrswende schafft die Rahmenbedingungen für eine Änderung des individuellen Mobilitätsverhaltens. Das Mobilitätsverhalten sollte dabei weg vom Auto-zentrierten Verkehr hin zu mehr Fuß- und Radverkehr sowie stärkerer ÖPNV-Nutzung gehen. Ökologische Mobilität im Sinne von Bündnis90/ Die Grünen setzt auch auf Vermeidung von Verkehr. Eine solche Verkehrswende kann durch geeignete Weichenstellungen von EU, Bund und Land unterstützt werden, kann aber letztlich nur auf kommunaler Ebene umgesetzt werden!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere aufgrund des erheblichen Ressourcenverbrauchs bei ihrer Herstellung muss der Einsatz von motorisierten Fahrzeugen auf das unmittelbar notwendige Maß beschränkt werden. Klimafreundliche und energieeffiziente Formen des motorisierten Verkehrs sollten dabei Vorrang genießen. <span class="strike">– Elektromobilität ist weit mehr als nur das E-Auto!</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wenn schon motorisiert, dann elektrisch - E-Mobilität fördern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch wenn alle Möglichkeiten für Verkehrsvermeidung und die Stärkung von Fuß- und Radverkehr ausgeschöpft werden, wird auch zukünftig motorisierter Verkehr notwendig sein. Dabei muss die Maxime gelten: soviel Fuß- und Radverkehr wie möglich, soviel motorisierter Verkehr wie nötig. Notwendige Wege mit motorisierten Verkehrsträgern müssen perspektivisch auch in Leipzig mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen zurückgelegt werden – vorzugsweise mit S-Bahn, Straßenbahn und Elektrobus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Elektrische Antriebe tragen durch die <span class="underline"><strong>Vermeidung lokaler Emissionen</strong></span> entscheidend zur Verbesserung des städtischen Klimas bei. Sofern ihr Betriebsstrom aus 100% erneuerbaren Energien bezogen wird, trägt ihr Betrieb auch insgesamt zu einer positiven Klimabilanz bei. Zudem können Elektromobile im Zuge der Energiewende als Speicher für erneuerbare Energien dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch Elektrofahrräder werden neue Zielgruppen für den <span class="underline"><strong>Radverkehr</strong></span> gewonnen. Dabei wird der Radverkehr aber auch schneller und braucht mehr Platz. Der Radverkehr in Leipzig nimmt immer weiter zu, aber die notwendige Fahrradinfrastruktur wächst nicht ausreichend schnell mit. Hier brauchen wir in Leipzig endlich einen Radverkehrsplan, der seinen Namen verdient, in dem Fahrradstraßen, breitere Radwege (Radschnellwege) oder abmarkierten Radfahrstreifen/ Schutzstreifen mehr Raum eingeräumt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der <span class="underline"><strong>ÖPNV</strong></span> ist unverzichtbar in Leipzig und seit über 120 Jahren Vorreiter in Sachen E-Mobilität. Auch der Bus muss perspektivisch in Leipzig elektrisch betrieben werden. Mit starkem Interesse verfolgen wir deswegen den Feldversuch auf der Linie 89. Das E-Mobilitäts-Potential der S-Bahn kann durch weitere Haltestellen (Güterverkehrszentrum, Zwickauer Straße, Geithainer Straße, Arno-Nietzsche Straße, Haferkornstraße/ Freiladebahnhof Eutritzsch) oder gar eine attraktive Ost-West Verbindung weiter ausgebaut werden. Letztere ist auch deswegen notwendig, um neue Wohngebiete im Randbereich Leipzigs attraktiv und emissionsarm an die Innenstadt anzuschließen. Für Wohngebiete innerhalb des Eisenbahnrings ist die Straßenbahn das leistungsfähigste Verkehrsmittel. Hier können Haltestellennachverdichtungen E-Mobilität näher an die Menschen bringen und neue Trassen zusätzliches Potential erschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch der <span class="underline"><strong>Wirtschaftsverkehr</strong></span> im Leipziger Stadtgebiet sollte elektrisch betrieben werden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Initiative des Wirtschaftsdezernats der Stadt Leipzig zu Förderung von E-Fahrzeugen. Daneben sollten aber auch vollelektrische Leichtfahrzeuge, elektrische Lastenräder und E-Motorroller in die Förderung aufgenommen werden. Dies ist beim Pizzaservice oder eiligen Arzneimitteln oft ausreichend und geht zudem schonender mit den Platzressourcen in einer wachsenden Stadt um. Für Pflegedienste können wir uns ein Sonderprogramm zum Test von E-Fahrzeugen vorstellen. Auch die Förderung von E-Taxis sollte in den Überlegungen der Stadtverwaltung Leipzig eine Rolle spielen. Die Mobilitätsflotte der L-Gruppe sehen wir perspektivisch bei nahezu 100% elektrischen Antrieben. Leider steckt der Markt für elektrisch betriebene Versorgungsfahrzeuge noch in seinen Kinderschuhen. Noch gibt es keinen Hersteller für ein voll elektrisch betriebene Entsorgungsfahrzeuge. Allerdings sollte Leipzig die Erfahrungen mit Hybrid-Fahrzeugen, wie sie in der Region Potsdam getestet wurden sorgsam auswerten und sich für eigene Tests mit innovativen Fahrzeugen, wie sie beispielsweise von der Stummer Kommunalfahrzeuge Ges.m.b.H. aus Bischofshofen/ Österreich angeboten werden, offen zu zeigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Deshalb fordern wir:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Bei der Stadtplanung den Individualverkehr konsequent in Prioritäten zu denken und planen: Fußverkehrvor dem Radverkehr, Radverkehr vor dem Autoverkehr,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Bereits jetzt durch großzügige Trassenfreihaltungen den elektrisch betriebenen schienengebundenen ÖPNV zu unterstützen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. 3. Wirtschaftsförderprogramme für die innerstädtische Nutzung von E-Mobilen auf eine größere Vielfalt von Elektromobilität (Lastenrad, Pedelec, E-Transporter, E-PKW, E-Taxis) auszuweiten,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. Weiterhin an Forschungsprogrammen zur Förderung des elektrischen Busverkehrs teilzunehmen, um perspektivisch vollständig die LVB-Busflotte auf reinen E-Betrieb umzustellen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. Leipzig an Forschungsvorhaben zur Erprobung elektrisch betriebener Versorgungsfahrzeuge zu beteiligen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. Ab 2020 innerhalb des Innenstadtrings (Gebiet der autoarmen Innenstadt) keine Fahrzeuge mehr mit Verbrennungsmotoren unter 7.5t zu erlauben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Ab sofort jedes neue bzw. zu ersetzende Fahrzeug der Stadtverwaltung sowie der kommunalen Unternehmen - sofern verfügbar - als reines Elektro-Fahrzeug anzuschaffen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>8. Seitens der Stadtverwaltung darauf hinzuwirken, dass Taxis nur noch mit emissionsfreiem Antrieb neu zugelassen werden, sobald entsprechende Elektro-Fahrzeuge zu Preisen auf dem Markt verfügbar sind und die wirtschaftliche Situation der Taxi-Unternehmen nicht beeinträchtigt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. Dass sich die Stadt Leipzig für Regelungen auf EU- und Bundesebene einsetzt, die eine Neuzulassung von PKW mit Verbrennungsmotor ab 2030 ausschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>10. Gemeinsam mit den Stadtwerken, den beteiligten kommunalen Ämtern und Betrieben sowie weiteren geeigneten Partnern aus Privatwirtschaft und Forschung Strategien und Maßnahmenpläne zum Aufbau einer bedarfsgerechten öffentlichen Ladeinfrastruktur zu entwickeln.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Soll sich Elektromobilität durchsetzen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, reicht es nicht, den Verbrennungsmotor durch einen Elektromotor zu ersetzen. Die Elektromobilität bietet Chancen für eine zukunftsfähige Mobilität, aber nur wenn auch der Einsatz Elektrobusse, Nutzfahrzeuge mit elektrischen Antrieben sowie Elektrofahrräder stärker unterstützt und der Strom aus erneuerbaren Energien kommt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Reduktion von Feinstaub und anderen Emissionen muss auch mit den Mitteln des Rechtsstaats durchgesetzt werden. Nicht zuletzt die EU-Luftreinhalterichtlinie verpflichtet den Gesetzgeber, das Recht auf saubere Luft umzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dazu trägt auch ein Zulassungsverbot von Diesel- und Benzinfahrzeugen ab 2030 bei, wie der Bundesrat auf Initiative von Bündnis90/ Die Grünen am 23.09.2016 beschlossen hat. Solche Zulassungsverbote sind auch EU-weit geplant, in Norwegen oder den Niederlanden bereits ab 2025.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Mar 2017 12:40:34 +0100</pubDate>
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                        <title>A1: Verkehrsteilnehmer schützen – GRÜNE Lösungen für ein faires Miteinander</title>
                        <link>https://grueneleipzig.antragsgruen.de/grueneleipzig/Verkehrsteilnehmer_schuetzen__GRUeNE_Loesungen_fuer_ein_faires_Miteinande-51230</link>
                        <author>AG Stadtentwicklung und Mobilität (beschlossen am: 16.03.2017)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Ausgangslage</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Leipzigs Einwohnerzahl wächst, und mit ihr auch die Anzahl privater PKW im Stadtgebiet. Diese Fahrzeuge verursachen nicht nur mehr fließenden, sondern vor allem mehr ruhenden Verkehr. Statistisch gesehen steht jedes private KFZ ca. 23 h pro Tag auf Parkplätzen und wird nur für ca. 1 h genutzt (VCD zum Thema Carsharing, <a href="https://www.vcd.org/themen/auto-umwelt/carsharing/">https://www.vcd.org/themen/auto-umwelt/carsharing/</a>). Dem gegenüber steht eine Stadt mit gleichbleibend großer Fläche, in der die Interessen aller Verkehrsteilnehmer und deren Platzbedarfe wohlüberlegt abgewogen werden müssen. Sowohl für den fließenden (motorisierter Individualverkehr, ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) als auch den ruhenden Verkehr (vor allem motorisierter Individualverkehr, aber auch Radverkehr) müssen die zugeteilten Flächen mit Bedacht bemessen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Radfahrstreifen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Jahren hat sich das Verhältnis, unter anderem auch auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu Gunsten von getrennten Radfahrstreifen, vor allem an stark befahrenen Ausfallstraßen, entwickelt. Die Separierung des Radverkehrs vom motorisierten Individualverkehr (MIV) hat das Potential, die Sicherheit für RadfahrerInnen nachhaltig zu verbessern. Da der Straßenraum naturgemäß in bebauten Gebieten begrenzt ist, wurde der dafür benötigte Platz meist zu Lasten des MIV umgewidmet. Dies führte zur Verringerung und Kanalisierung von Fahrspuren und zum Wegfall von Parkflächen am Straßenrand. Diese Radfahrstreifen sind für RadfahrerInnen benutzungspflichtig und dürfen nicht verstellt werden (Anlage 2 zu §41 StVO, Abschnitt 5).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Gehwege</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Laut StVO, §25 (1) müssen FußgängerInnen Gehwege benutzen. Um diese Benutzungspflicht auch zu gewährleisten, ergibt sich für Gehwege eine Mindestbreite von 2,50 m, bestehend aus 1,80 m Breite für die Begegnung von zwei sich entgegenkommenden FußgängerInnen und je 0,20 m zur Hauswand sowie 0,50 m Seitenabstand zur Fahrbahn (RASt, 6.1.6.1). Außerdem sind Kreuzungen und Fußgängerüberwege barrierefrei durch abgesenkte Bordsteinkanten und Blindenleitsysteme zu gestalten. Diese Maßnahmen ermöglichen eine sichere und bequeme Benutzung der Gehwege durch alle Menschen. In Leipzig sollen möglichst alle Gehwege mit diesen Eigenschaften bei Neubau oder Sanierung versehen werden. Die genannte Mindestbreite darf außerdem nicht verstellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Öffentlicher Parkraum</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Leipzig gibt es aktuell drei verschiedene Arten für PKW-Nutzer, einen öffentlichen Parkplatz zu nutzen: 1) ohne Einschränkung der Parkzeit, 2) mit Einschränkung der Parkzeit durch die Nutzung einer Parkscheibe, und 3) mit Einschränkung der Parkzeit durch kostenpflichtige Parkscheine. Parkplätze ohne Einschränkung der Parkzeit (1) finden sich häufig, wenngleich nicht ausschließlich, in Wohngebieten, Parkplätze mit Parkscheibennutzung (2) an Ausfallstraßen und in stark frequentierten Gebieten und kostenpflichtige Parkplätze (3) in der Innenstadt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Probleme</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer sich mit offenen Augen durch die Stadt bewegt, wird beständig Park- und Halteverstöße wahrnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Parken auf Radfahrstreifen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die Benutzungspflicht besteht auf Radfahrstreifen absolutes Park- und Halteverbot (Anlage 2 zu §41 StVO, Abschnitt 5). Jedes dort abgestellte Fahrzeug stellt also eine Ordnungswidrigkeit dar. Dieses Vergehen ist kein Bagatelldelikt, sondern gefährdet RadfahrerInnen und schränkt sie in ihrem Recht auf die Benutzung des Radwegs ein. Dies zwingt RadfahrerInnen zu oftmals gefährlichen Manövern in den fließenden Autoverkehr, um das haltende Kraftfahrzeug zu umfahren. Solche Ausweichbewegungen stellen ein erhebliches Unfallpotential zwischen Auto- und Radverkehr dar und bremsen außerdem den motorisierten Verkehr.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Parken auf Gehwegen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch auf Gehwegen trifft man immer wieder auf widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge. Gerade an Kreuzungen, die von FußgängerInnen für Straßenquerungen genutzt werden, müssen aus Sicherheitsgründen freie Beweglichkeit und Sicht für die Querung der Straße sichergestellt sein. Auch ist die Mindestdurchgangsbreite sicherzustellen. Ebenso sind Gehwege nicht geeignet, dem Gewicht von parkenden Kraftfahrzeugen dauerhaft standzuhalten. Schnellerer Verschleiß und daraus resultierende zunehmende Unebenheiten führen zu Komfortverlusten für FußgängerInnen und zwingen die Stadt zu kostenintensiven Sanierungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Parken an Baumscheiben und Gehwegnasen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An neu gestalteten Straßen, vor allem in Wohngebieten, finden sich mittlerweile Straßenbäume, die den Parkstreifen unterbrechen. Diese Unterbrechung des Parkstreifens führt häufig zum regelwidrigen Parken an den Baumscheiben auf der Fahrbahn. Dieses Verhalten verengt die Straßenbreite und es entstehen lokale Engstellen, die oft im Zickzack angeordnet sind. Dadurch wird die Durchfahrt für zweispurige Fahrzeuge erschwert; vor allem Rettungsfahrzeuge, Lieferfahrzeuge und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs können diese Engstellen oft nur langsam oder gar nicht passieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d) Halten von Wirtschaftsverkehr auf Radfahrstreifen und Gehwegen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie jede Stadt ist auch Leipzig auf Wirtschaftsverkehre aller Arten angewiesen. Aktuell kommt es im gesamten Stadtgebiet, häufig jedoch an lokalen Schwerpunkten, zu Park- und Halteverstößen auf Geh- und Radwegen durch MitarbeiterInnen u.a. im Liefer- und Taxigewerbe. Wie auch das Parken stellt das kurzzeitige Halten auf diesen Wegen kein Bagatelldelikt dar; die Gefährdung des fließenden Rad- und Fußverkehrs besteht ebenso wie beim Parken (vgl. 2a und b).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. GRÜNE Lösungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Parkraumbewirtschaftung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/Die Grünen setzen sich für die konsequente Ausarbeitung und Umsetzung eines stadtweiten Parkraumbewirtschaftungssystems ein. Dieses System soll drei Hauptzwecke erfüllen: durch die Erhebung von Parkgebühren soll 1) die Nutzung eines privaten PKW unattraktiver werden; die Nutzung von Carsharing, ÖPNV, Fahrrad und die Fortbewegung zu Fuß soll damit gefördert werden, 2) die Nutzung privater Parkhäuser günstiger und damit attraktiver werden; dadurch wird öffentlicher Raum, der bisher als Parkfläche diente, für andere Nutzungen frei, und 3) für die Stadt Leipzig sollen zusätzliche Einnahmen generiert werden. Aus diesen Gründen fordern wir die Verwaltung der Stadt Leipzig zur Ausarbeitung und Umsetzung eines stadtweiten Parkraumbewirtschaftungssystems auf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Ordnungsamt stärken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern wesentlich mehr Personal für die Verkehrsraumüberwachung innerhalb des Leipziger Ordnungsamts. Jede der genannten Verkehrsverstöße ist eine Ordnungswidrigkeit und kann schon heute geahndet werden. Ohne kontrollierendes Personal können diese Verstöße jedoch nicht aufgenommen werden. Das Ordnungsamt muss befähigt werden, rund um die Uhr und auch am Wochenende die Parksituation innerhalb der Stadt zu kontrollieren und zu sanktionieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem fordern wir die Einrichtung von mindestens zwei Fahrradstaffeln für die Verkehrsraumüberwachung, bestehend aus jeweils zwei MitarbeiterInnen. Dies soll die Effizienz der Verkehrsraumüberwachung erhöhen und den Blick der MitarbeiterInnen für Verstöße auf Rad- und Gehwegen schärfen. Zwei Jahre nach der Einrichtung der Radstaffeln soll deren Erfolg evaluiert und gegebenenfalls weitere Staffeln eingerichtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Parkverstöße konsequent ahnden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Parkverstöße werden aktuell in Leipzig selten bis gar nicht sanktioniert. Es haben sich deutliche räumliche (Südvorstadt, Connewitz, Plagwitz, Schleußig, Lindenau, etc.) und zeitliche (wochentags zwischen 20 – 8 Uhr, am Wochenende meist ganztägig) Schwerpunkte herausgebildet. Regelwidrig abgestellte Fahrzeuge, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer einschränken, werden aktuell nicht abgeschleppt, sondern lediglich per &#039;Knöllchen&#039; sanktioniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern deshalb die konsequente Durchsetzung der Verkehrsregeln. Fahrzeuge, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer einschränken, müssen abgeschleppt werden, um die Sicherheit aller wiederherzustellen. Dazu gehören Fahrzeuge auf Radwegen, in Kreuzungs-bereichen auf der Fahrbahn und an abgesenkten Bordsteinkanten auf dem Gehweg. Das Abschleppen von Fahrzeugen, die andere Verkehrsteilnehmer behindern, muss zur Regel werden. Eine rechtliche Grundlage dafür legt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, AZ 5 A 954/10 vom 15.04.2011: Fahrzeuge, die die Breite benutzungspflichtiger Radwege durch Falschparken einschränken, sind abzuschleppen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fahrzeuge, die zwar regelwidrig abgestellt wurden, jedoch keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, müssen unbedingt geahndet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem fordern wir ein Onlineportal inklusive Smartphone-App für die schnelle und einfache Anzeige von Falschparkern durch die Bevölkerung. Dies soll die Verkehrssicherheit und das Bewusstsein für Verkehrsverstöße erhöhen. Als Vorbild hierfür dient die App &#039;Ordnungsamt-Online&#039; des Ordnungsamtes Berlin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d) Lieferzonen schaffen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir schlagen vor, in Zonen mit hohem Lieferverkehrsaufkommen zeitlich begrenzte Lieferzonen einzurichten. Diese Lieferzonen sind in Zeiten mit geringem Lieferverkehrsaufkommen dem normalen Parkraum zuzuordnen. FahrerInnen von Lieferfahrzeugen dürfen durch fehlende Stellplätze nicht dazu gezwungen werden, auf Rad- und Gehwegen oder in zweiter Reihe zu halten. In Zusammenarbeit mit Gewerbetreibenden sind solche Zonen zu identifizieren und einzurichten. Diese Zonen befähigen FahrerInnen von Liefer- und Paketdiensten, regelgerecht zu halten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ebenso fordern wir die Stadt Leipzig auf, Liefer- und Paketdienste durch entsprechende wirtschaftliche Anreize oder Fahrverbote zur Nutzung möglichst kleiner Lieferfahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben zu bewegen. Der Platz innerhalb der Stadt ist begrenzt; notwenige Belieferungen von Gewerben und Privatpersonen müssen, soweit möglich, unbedingt mit platzsparenden und umweltfreundlichen Fahrzeugen erbracht werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 23 Mar 2017 11:07:33 +0100</pubDate>
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